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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 15.06.2016)

  1. Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für die geschäftlichen Beziehungen zwischen KomMa Beratung in Kommunikation & Marketing, Daniela Thürsam-Oleinek, Georg-Queri-Str. 19, 82131 Stockdorf, dto@sozius-immobilien.de, FAX 089 - 41129699 / KOB-Consulting, Kai-Oliver Baums, Situlistraße 64c, 80939 München, kob@sozius-immobilien.de, FAX 089 - 15990787 (Makler) und unseren Kunden. Mit Zustandekommen der Geschäftsbeziehungen bekommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit. Unser Kunde erklärt sich mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

  1. Vertragsabschluss

Es kommt zum Abschluss eines Maklervertrages, wenn ein Kunde sein Interesse an einem durch den Makler angebotenen Objekt dem Makler gegenüber bekundet. Dies kann schriftlich wie auch mündlich geschehen. Insbesondere kommt es zum Abschluss eines Maklervertrages, wenn der Makler dem Kunden Informationen über ein Objekt, z. B. in Form eines Exposees, zukommen lässt. Der Auftrag für den Makler bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit des Maklers in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

  1. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Bei unbefugter Weitergabe von Unterlagen über ein Objekt ist der Kunde dem Makler gegenüber zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

  1. Kenntnis von Angeboten

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers gegen den Kunden.

  1. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bzw. für beide Parteien des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig werden.

  1. Haftungsbeschränkung

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt der Makler nicht. Es obliegt dem Empfänger, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sowie eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung sind ausgeschlossen, jeweils soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Maklers vorliegt und soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.

  1. Geldwäscheprüfung

Soweit der Makler gesetzlich verpflichtet ist, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen, verpflichtet sich der Kunde alle gesetzlich geforderten Informationen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

  1. Provision und Aufwendungsersatz

Der Provisionsanspruch der Makler ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und verdient, soweit die von uns erbrachte Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) für dessen Zustandekommen mitursächlich geworden ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Rücktritt, Anfechtung oder Eintritt von auflösenden Bedingungen wegfällt oder einvernehmlich aufgehoben wird und dies von unserem Vertragspartner zu vertreten ist.

Entsteht bei einem dem Makler erteilten Alleinauftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kein Provisionsanspruch, kann der Makler Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Die Ersatzpflicht besteht auch im Falle falscher Angaben bei einer Mieter-Selbstauskunft bzw. Wohnungsbewerbung. Ebenso gelten die angegebenen Provisionssätze auch bei der Vermittlung von Stellplätzen.

  1. Provisionshöhe

Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %) zu verstehen und gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:

​a. Verkauf

Bei einem rechtswirksamen Verkauf des vom Makler angebotenen Objektes entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Kunden. Die Höhe der Provision beträgt je 3 % des Gesamtkaufpreises. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt.

​b. Vermietung/Verpachtung von Wohnfläche

Die Vermietung einer Wohnung erfolgt für den Mieter provisionsfrei. Erteilt der Mietinteressent (Auftraggeber) dem Makler (Auftragnehmer) einen Suchauftrag, erfolgt die Vermittlung einer Wohnung provisionspflichtig. Bei einer rechtswirksamen Vermietung oder Verpachtung eines vom Makler angebotenen Objektes entsteht ein Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden in Höhe von 2 Nettomonatsmieten. Die Nettomonatsmiete wird berechnet aus der Nettomiete ohne Nebenkosten, zuzüglich etwaiger Kfz-Abstellplätze oder Tiefgaragen-Stellplätze.

​c. Vermietung/Verpachtung von gewerblich genutzter Fläche

Bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Flächen entsteht ein Provisionsanspruch des Makler gegenüber dem Mieter von 3 Nettomonatsmieten (bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren) und 4% der 10-Jahres-Nettomonatsmiete bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Für den Fall, dass im Miet-/Pachtvertrag eine Staffelmiete vereinbart ist, gilt die durchschnittliche Monatsmiete oder -pacht als Grundlage für die Berechnung der Provision.

  1. Fälligkeit der Provision und Verzugszinsen

Die Provision ist jeweils sofort mit Abschluss des Hauptvertrages verdient. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

Die Provision ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig.

Die Parteien sind nicht gehindert, eine im Einzelfall höhere oder niedrigere Provision zu vereinbaren. Zudem sind sie nicht gehindert, Vorschusszahlungen zu vereinbaren. Der Makler behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen zu berechnen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Zwischenmakler

Der Makler ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil oder die gesamte Provision an diese abzuführen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Makler mitteilen, ob, an welche Person und in welcher Höhe derartige Leistungen in seinem Falle geleistet wurden oder werden.

  1. Widerrufsrecht

Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Makler zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Maklers gemäß Artikel 246 EGBGB.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Makler mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist an eine der unter Ziffer 1 genannten Adressen zu richten. Für einen Widerruf kann der Kunde folgenden Text benutzen: „Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom …“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die der Makler von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Verlangte der Kunde, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass der Kunde sein Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch den Makler verliert.

  1. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sie die Parteien, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die im Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung.

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